Der Förderunterricht findet für die Klassen 5 – 10 jeweils am Donnerstagnachmittag statt.
Das Schuljahr wird in drei Förderzeiträume mit einer Länge von je ca. 12 Schulwochen unterteilt.
In Klasse 5 und 6 finden wöchentlich Einzelstunden in der 8. Stunde (14:00 – 14:45 Uhr) statt. Schülerinnen und Schüler, die nach der 8. Stunde nicht nach Hause können, werden in der 9. Stunde von Jugendbegleitern oder dem SLZ betreut.
In den Klassen 7 – 10 finden die Förderstunden als Doppelstunden von 14:00 – 15:35 Uhr statt. Jedes Fach wird dabei während des Förderzeitraumes blockweise 5 – 6 Wochen am Stück gefördert.
Wird ein Schüler oder eine Schülerin von einer Fachlehrkraft in einen Förderkurs eingeteilt, so erhalten die Erziehungsberechtigten einen Elternbrief, der unterschrieben an die Lehrkraft zurückgegeben werden muss.
Eingeteilte Schülerinnen und Schüler werden nicht zur Teilnahme verpflichtet; sie wird den Erziehungsberechtigten und den Schülerinnen und Schülern jedoch dringend empfohlen.
Die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen können nach der Auswertung von Lernstand 5 eingeteilt werden.
Für den Zeitraum des Förderkurses erscheinen die Förderstunden auch in Webuntis und in der Stundenplan-App des Schülers bzw. der Schülerin. So ist immer ersichtlich, ob es beispielsweise Raumänderungen gibt oder ob eine Förderlehrkraft einmal abwesend ist und der Kurs entfallen muss.
Versäumte Förderstunden unterliegen, so wie normaler Unterricht, der Entschuldigungspflicht.
Pro Klasse können maximal 5 Schülerinnen und Schüler am Förderunterricht eines Faches teilnehmen, sodass die Gesamtgröße für einen Förderkurs bei maximal 15 Schülerinnen und Schülern liegt.
Eine freiwillige Teilnahme ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der Fachlehrkraft sowie der Förderlehrkraft möglich und auch nur, wenn der Kurs noch freie Kapazitäten hat.
Ein bis zwei Wochen vor Beginn eines neuen Förderzeitraumes teilen die jeweiligen Fachlehrkräfte die Schülerinnen und Schüler für den nächsten Förderzeitraum ein. Sie verfassen den Brief für die Erziehungsberechtigten und leiten die Namen an die Schulleitung weiter. Die Schulleitung trägt die Förderschülerinnen und Förderschüler dann für den kommenden Förderzeitraum ins elektronische Klassenbuch ein. Die Förderlehrkräfte erhalten von der Schulleitung für jeden Förderzeitraum eine Übersichtsliste über die Förderschülerinnen und Förderschüler.