Informationen zur Schulbuchausleihe

Zum Schuljahr 2015/16 wurde die Lernmittelverwaltung des DHGs umstrukturiert. Das betraf in erster Linie natürlich unsere Leihbücher. Im Folgenden können Sie sich knapp über die wesentlichen Punkte unseres Systems informieren. Außerdem finden Sie unten allgemeine Hinweise zum Verleih und Umgang mit den Büchern.

Wie funktioniert unser System?

  • Jedes Leihbuch  ist auf dem Buchrücken durch ein Etikett mit einem individuellen Strichcode gekennzeichnet. 

  • Der Strichcode wird bei der Bücheraus- oder -rückgabe in die Schulbuchsoftware Cristal eingescannt. Da die Schülerdaten in Cristal importiert wurden, kann jedes Buch dem Empfänger direkt zugeordnet werden.

  • Die Nutzergeschichte jedes einzelnen Buches wird von Cristal gespeichert und kann jederzeit abgerufen werden. So bleiben wir unseren Büchern auf der Spur!

Bedingungen für den Verleih der Schulbücher

Sämtliche Schulbücher sind Eigentum der Stadt Rottweil und werden unseren Schülern leihweise überlassen.
Die Schüler sind angehalten, mit den Büchern sorgfältig umzugehen.
Alle Schüler sollen zu Schuljahresbeginn gepflegte Schulbücher ausgehändigt bekommen. Sollten Beschädigungen an den Büchern übersehen worden sein, die dazu führen, dass das Buch unbrauchbar ist (z.B. fehlende Seiten, Wasserschäden, Buchblock gelöst etc.) müssen die Schüler umgehend zu Beginn des Schuljahres (s. Öffnungszeiten des Lernmittelverwaltungsbüros) dieses Buch zurückgeben und erhalten ein anderes Exemplar.
Werden Bücher im Laufe des Schuljahres vom Entleiher so beschädigt, dass dies nicht dem üblichen Verschleiß eines Schuljahres entspricht oder dass sie gar im folgenden Schuljahr nicht wieder ausgegeben werden können, müssen die Erziehungsberechtigten je nach Alter und Dauer des Bucheinsatzes Ersatz leisten. Gleiches gilt bei Verlust der Bücher.

Umgang mit den Büchern

  • Momentan sind zwei Arten von Etiketten im Umlauf. Die neuen Bücher haben nur noch kleine Etiketten, auf die der Name nicht mehr (wie bei den alten Etiketten) eingetragen werden kann. Die Schüler sollen deshalb – im Falle eines kleinen Etiketts - ihren Namen, Klasse und das Schuljahr (z.B.“17/18“) an geeigneter Stelle in das Buch (am besten auf der ersten Seite, nicht aber auf den Einband) eintragen. Bei den alten Etiketten können diese Angaben auf das Etikett, es sei denn das Buch hat einen noch guten Einband vom vorigen Schüler – dann gilt ebenfalls: Name und Klasse in das Buch eintragen.

  • Alle Schulbücher müssen unbedingt mit transparenter, nicht selbstklebender Folie eingebunden sein - auch die, die leicht beschädigt sind. Das Etikett muss geschützt sein!

  • Werden beim Einbinden Klebestreifen/Tesafilm verwendet, bitte diese nur auf den Umschlag, nicht auf das Buch kleben.
  • Sollte das Etikett (Strichcode) beschädigt werden, ist dies bitte direkt der Lernmittelverwaltung zu melden. Bücher ohne Etikett können nicht mehr verbucht werden und müssen als Verlust angesehen werden.
  • Eintragungen, Anmerkungen, Unterstreichungen o. ä. sind in den Büchern nicht erlaubt.

Was ist sonst noch zu beachten?

Jeglicher Bücherverkehr findet über das Lernmittelverwaltungsbüro statt.

D.h. fehlende Bücher, Probleme wegen des Buchzustandes, Verluste etc. müssen zu den Öffnungszeiten des Büros (s. Aushang an der Tür Raum 508) bei Frau Merz geklärt werden!

gez. Christine Merz