Klassenarbeitsregelung für die Klassenstufen 5 - 10

Zur Entlastung der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 – 10 gilt nun die von der Steuergruppe ausgearbeitete und von der GLK beschlossene Klassenarbeitsregelung:

Klasse 5 – 7

In den Klassenstufen 5 – 7 dürfen maximal 2 Klassenarbeiten pro Woche geschrieben werden.

Klasse 8 – 10

In den Klassenstufen 8 – 10 dürfen maximal 3 Klassenarbeiten pro Woche und 5 Klassenarbeiten in 2 Wochen geschrieben werden.