Klassenarbeitsregelung für die Klassenstufen 5 - 10
Zur Entlastung der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 – 10 gilt nun die von der Steuergruppe ausgearbeitete und von der GLK beschlossene Klassenarbeitsregelung:
Klasse 5 – 7
In den Klassenstufen 5 – 7 dürfen maximal 2 Klassenarbeiten pro Woche geschrieben werden.
Klasse 8 – 10
In den Klassenstufen 8 – 10 dürfen maximal 3 Klassenarbeiten pro Woche und 5 Klassenarbeiten in 2 Wochen geschrieben werden.