Anmeldung am Droste-Hülshoff-Gymnasium

Für die Anmeldung Ihres Kindes am DHG benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ausgefüllter Aufnahmeantrag (Download hier)
  • Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Kopie / Scan der Geburtsurkunde)
  • Blätter 3 und 4 der Grundschulempfehlung (diese benötigen wir im Original)
  • Bei dauerhaft getrennt lebenden Eltern: 
    • Alleiniges Sorgerecht: Nachweis durch Vorlage eines Gerichtsurteils oder einer Negativbescheinigung (Kopie)
    • Gemeinsames Sorgerecht: Vorlage einer Einverständniserklärung des zweiten sorgeberechtigten Elternteils (in der Regel der Teil, bei dem das Kind nicht dauerhaft wohnt)

Alle Unterlagen müssen uns bis spätestens 08.03.24 vorliegen.

Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein, werden wir uns umgehend bei Ihnen melden und mit Ihnen gemeinsam die Unterlagen vervollständigen. Erst nach vollständigem Erhalt der Anmeldeunterlagen bis 08.03.2024 kann eine Anmeldung an unserer Schule erfolgen.

Wir benötigen auch noch einen Masernschutznachweis Ihres Kindes im Original.
Bitte senden Sie uns aber keine Impfpässe per Post. Die Vorlage muss bis zum ersten Schultag des neuen Schuljahres geschehen. Nach der Aufnahme Ihres Kindes am DHG besteht also noch genügend Zeit, uns ein Originaldokument vorzulegen.

Am einfachsten packen Sie alle benötigten Unterlagen in einen Umschlag und senden sie per Post an uns oder Sie werfen den Umschlag direkt in den Briefkasten des DHG. Natürlich freuen wir uns auch, wenn Sie zwischen dem 05.03.24 und 08.03.24 mit den Unterlagen bei uns vorbeischauen und die Anmeldung persönlich vornehmen.

Droste-Hülshoff-Gymnasium Rottweil
Bismarckstr. 4
78628 Rottweil
Tel. 0741-23990
E-Mail: poststelle@dhgym.rottweil.schule.bwl.de

Die Aufnahmebestätigung am DHG

Nachdem wir alle Unterlagen erhalten haben, dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die offiziellen Aufnahmebestätigungen versendet werden. Sobald Sie diese erhalten, ist Ihr Kind am DHG aufgenommen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch oder per Mail für Fragen zur Verfügung.